Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungshunde ohne Leine????
Hallo,
Ich habe gehört, das angehende Rettungshunde nach ihrer Eignungsprüfung überall ohne Leine geführt werden dürfen. ?(
Angeblich steht das im Landeshundegesetz Paragraph 17.
Ich denke das die Aussage dieses Paragraphs auslegungsbedürftig ist.
Wer weiß es ganz sicher ????
Hallo Malino,
ist mir völlig neu, u. wenn, ich würde es n i c h t tun, denn das Leben meiner Hündin ist mir zu lieb, um es leichtfertig auf's Spiel zu setzen.
Allerdings sprichtst Du von Landeshundegesetz u. da ist es dann sicher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Werde übers WE mal googeln u. sehen wie's in Baden-Württ. aussieht.
Ja, hast Recht....betrifft NRW.
Habe beim googeln nicht gefunden....leider !
Original von malino1
Angeblich steht das im Landeshundegesetz Paragraph 12.
Hi,
LANDEShundegesetz sagt doch schon alles. Es gilt für das fragliche Land.
Ausnahmen werden ebenfalls durch die Landesgesetzgebung unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen, z.B., sind Ausnahmen erlaubt, was Jagdhunde usw. betrifft, aber wenn man sich den Gesetzestext genau anschaut, sind diese Ausnahmen nur in Ausübung ihrer Tätigkeit erlaubt, also nicht, wenn Herr Jäger mal nach seinem Hochsitz schaut - dann müsste Schnuffi nämlich nach Wortlaut des Gesetzes angeleint sein.... ist alles nicht so einfach und da sich kaum einer danach richtet und jeder eine andere Gesetzesauslegung parat hat, wird es noch schwieriger.... aber man sollte "dran" bleiben.
Ja klar.....ich meine ja auch nur NRW !
Was in den anderen Ländern abgeht weiss ich nicht...
Hallo,
es gibt zur Landeshundeverordnung NRW auch entsprechende Verwaltungsvorschriften. Hier ist bezüglich der Rettungshunde folgendes geregelt:
17.2
§ 17 Satz 2 bestimmt für die dort aufgeführten Hunde eine Befreiung von den im LHundG bestimmten Anleinpflichten soweit sich diese im bestimmungsgemäßen Einsatz befinden. Im übrigen sind in Bezug auf diese Hunde die Vorschriften des LHundG zu beachten.
So wie ich diese Vorschrift lese, gilt die Ausnahme von der Anleinpflicht nur dann wenn die Hunde sich im Einsatz befinden. Ansonsten werden sie behandelt wie alle anderen Hunde in NRW.
Den vollen Text findet ihr hier:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/hundegesetz/vorschriften.htm
@ Klaus,
Du bist GENIAL ! Danke !!!!
Original von Klaus
Hallo,
So wie ich diese Vorschrift lese, gilt die Ausnahme von der Anleinpflicht nur dann wenn die Hunde sich im Einsatz befinden. Ansonsten werden sie behandelt wie alle anderen Hunde in NRW.
Hallo Klaus,
von dem ersten Vorsitzenden der Rettungshundestaffel Lingen/Ems e.V., Olaf Schnebeck, weiß ich, dass bei genehmigten Sammlungen in NRW,sogar die Angestellten vom Ordnungsamt prüfen kommen, ob die Hunde bei den Sammlungen angeleint sind. Die nehmen es dort sehr genau.
Aber bei einem absolvierten Einsatz dürfen die Hunde frei laufen.
Diese Aussage bestätigt voll Deine interpretation der Verordnung.
Liebe Grüße
Andy :pfote:
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