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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Info zur Tollwutimpfung



Mali-Maus
17.01.2006, 19:35
Hallo Zusammen,

wie es aussieht (wurde auch Zeit :D) muß Tollwut nicht mehr jährlich geimpft werden *freu*


guckst Du hier (http://www.haustierimpfungen.de/index2.htm)

Dine
17.01.2006, 21:35
Das finde ich ja mal eine gute Nachricht. b nächstes Jahr werde ich mir dann wohl auch den Impfstoff aus der Schweiz besorgen lassen.

Den Dicken habe ich dieses Jahr auch nur noch gegen Tollwut impfen lassen.

Aber Ute, sag mal weisst du, wie das jetzt im Sport aussieht? Da stand jetzt nichts drin. Wenn du auf einer Prüfung startest wird ja auch die Tollwutimpfung vorraus gesetzt. Ob da dem Prüfer wohl auch nur der Beipackzettel reicht?

Mali-Maus
18.01.2006, 12:59
Hallo Dine,

bei Ausstellungen und Prüfungen ist das noch nicht genau bekannt.

Die verschiedenen Veterinärämter in D wissen teilw. noch gar nichts von dem neune Gesetz.

Bis das Ganze 100% durch ist und ÜBERALL bekannt, würde ich mich vorher an den Schau - oder Prüfungsleiter wenden (wobei bei den Prüfungen meißt kein Impfausweis verlangt wird ;)

Dine
20.01.2006, 08:42
Da haste auch wieder wahr.. :D
Und meine Meute muss eh erst wieder diesen September hin und die Kleine erst nächstes Jahr im Januar!

Rammstein
20.01.2006, 12:01
Wir haben im April Impftermin (Vereinsimpfung). Ob da der TA wohl mitmacht, wenn seine jährlichen Kunden nur noch alle 3 Jahre impfen lassen? Na ja, ich werde ihn fragen - und wenn nicht, gehe ich zu "meinem" TA.

Sagt mal - eine andere Frage: Wie sieht das bei Welpen aus? Grundimmunisierung und dieser ganze Kram? Ende März/Anfang April kommt ja Rammstein zu uns. Laßt ihr eure Welpen durchimpfen? Ich bin mir nicht so sicher, was ich machen soll.

Mali-Maus
20.01.2006, 12:11
Hi,

JA - die Welpen auf JEDEN Fall durchimpfen lassen (ich mach 2 Jahre das volle Programm)

Danach habe ich (bisher) nur noch jährlich die Tollwut impfen lassen, da die anderen Impfungen ja auch mehrere Jahre halten und nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Aber eine gefestige Grundimmunisierung ist schon sehr wichtig

Fuzzi
26.02.2006, 11:59
die Tollwutimpfung ist kurz vor Weihnachten an die EU - Verordnung angeglichen worden.
Eine Tollwutimpfung hat jetzt solange Gültigkeit, wie der jeweilige Hersteller angibt.
Seit wenigen Tagen gibt es in Deutschland einen entsprechenden Impfstoff des Herstellers Essex / Impfstoff: "Rabdomun".
Dieser Impfstoff hält 3 Jahre.

Bei Hundeveranstaltungen verhält es sich so, daß das zuständige Veterinäramt vorschreibt, daß alle Hunde über eine gültige Impfung verfügen müssen.
Heute wird ein gültiger Impfschutz so definiert, daß die 1. Impfung mindestens 3 Wochen alt ist und weitere Impfungen gemäß den Angaben des Herstellers erfolgen.

Der VDH hat bereits reagiert. Die Teilnahme an der Europasiegerzuchtschau 2006 ist bezüglich der Gültigkeit der Impfung an die neue Verordnung angepaßt worden.

Gruß Iris

chomali
26.02.2006, 15:31
Hi :)

bisher hab ich immer komplett durchgeimpft. Im März ist bei uns Vereinsimpfung und ich habe gesagt das ich NUR gegen Tollwot impfen möchte. Zuerst waren einige erstaunte Gesichter im Verein. Wir diskutierten das Thema. Nun bin ich mal gespannt wer das noch so macht. Auf jeden Fall musste dem TA bescheid gegeben werden das er nicht nur fünfach und achtfach mitbringt sonder auch NUR Tollwut!
Kann ich dann von dem TA erfahren wie lange der Impfstoff hält?


Gruß von Heike

xana
26.02.2006, 17:36
@ Heike,

m.W. gibt es bis heute von der Firma Essex einen TW-Impfstoffe für den auch in Deutschland eine längere Wirkdauer im EU-Pass eingetragen werden darf. Leider wissen dies aber auch noch nicht alle TÄ. Ich würde daher bereits vor dem Impftermin den TA fragen ob er auch den "richtigen" Impfstoff hat. Sonst kann es passieren, daß dieser doch nur 1 Jahr gültig ist.

LG

Sandra

Fuzzi
26.02.2006, 18:29
Original von chomali
Hi :)

bisher hab ich immer komplett durchgeimpft.


Gruß von Heike


@ Heike,

warum das denn? Bei uns wurde bisher nur alle 2 Jahre "durchgeimpft". Jährlich nur gegen Tollwut.


Impfkodex (Quelle: Schäferhund - net)

Gleichzeitig ging ein neuer "Impfkodex" an die Tierärzte raus. Das darin empfohlene Impfschema sieht so aus:

Grundimmunisierung (ohne Tollwut) in der 8. Lebenswoche
Zweite Impfung (ohne Tollwut) in der 12. Lebenswoche
Dritte Impfung (mit Tollwut) in der 16. Lebenswoche

Eine Nachimpfung 12 Monate nach der dritten Impfung.

Weitere Impfungen:

Für Impfungen gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis werden 3-jährige Impfintervalle empfohlen.

Tollwutimpfung in dem Impfintervall, welches der jeweilige Hersteller für sein Produkt angibt.

Die Leptospiroseimpfung wird weiterhin jährlich empfohlen, wobei aber darauf hingewiesen wird, daß die Impfstoffe gegen die Erreger, welche heute Lepto-Infektionen hauptsächlich auslösen, nicht schützen.

Zwingerhustenimpfung wird nur für Hunde empfohlen, die viel Kontakt zu anderen Hunden haben.

Die Notwendigkeit einer Impfung gegen das Canine Herpesvirus wird in Frage gestellt, da Welpensterben durch dieses Virus in D sehr selten sind.

Den Borrelioseimpfstoffen wird eine generelle Wirksamkeit inzwischen abgesprochen. Statt einer Impfung wird die Zeckenprophylaxe empfohlen.

Mali-Maus
14.03.2006, 23:58
Die nationale Tollwut-Verordnung wurde mit In-Kraft-Treten am 24.12.2005 (BGBl. I Nr. 74 v. 23.12.2005, S. 3505) an die vom 02.02.2005 datierende Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung des Zeitraums, in dem eine Tollwutimpfung als gültig betrachtet wird (ABl. L 31/61 vom 04.02.2005, S. 1), angepasst. Nach der neuen Regelung liegt dann ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut



a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder



b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraums durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungs-impfung angibt.



Zwischenzeitlich wurden in Deutschland Tollwutimpfstoffe mit einem längeren Impfintervall als 12 Monate für Hunde und Katzen zugelassen. Die derzeit gültigen Impfintervalle variieren Produkt-abhängig von ein bis drei Jahren für Hunde und bis zu vier Jahren für Katzen. Produkt-spezifische Angaben zu den Impfintervallen können bei den einzelnen Impfstoffherstellern erfragt werden. Die Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts enthält Informationen über die insgesamt in Deutschland zugelassenen Tollwutimpfstoffe.



Länger währende Impfintervalle in anderen Mitgliedstaaten der EU wie z.B. Belgien wurden bei der Impfung von Hunden und Katzen gegen Tollwut bei korrekter Eintragung in den EU-Heimtierausweis auch vor der Änderung der Tollwut-Verordnung bei der Einreise nach Deutschland anerkannt.



Erfreulicherweise sind nunmehr die diesbezüglich bislang bestehenden inner-europäischen Diskrepanzen weitestgehend beseitigt.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Dr. Horst Klamm
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 115
Blut und Blutprodukte, Sera und Impfstoffe,
Zellen und Gewebe
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Tel.: 01888/441-1151
Fax: 01888/441-4927
mailto:horst.klamm@bmg.bund.de