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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gegenstandssuche



stoeri
08.01.2007, 11:49
HalloFreunde

ich weis nicht ob das jetzt unter Fährten gehört da es um die Gegenstandssuche geht?

Wie ist das in Deutschland, darf der Hund den Gegenstand bringen oder muß er ihn genauso wie beim Fährten verweisen?

Ein Polizeihundeführer sagte mir das die Hunde bei Ihnen die Gegenstände nur verweisen dürfen, sie dürfen sie gar nicht berühren wegen dem DNA.

Dine
08.01.2007, 12:07
Bei VPG und IPO muss der Hund ihn lediglich verweisen und brauch den Gegenstand nicht zu bringen.
Aber da hatten wir schon reichlich Themen zu. Guck mal hier durch:

http://www.malinois-forum.de/forum/showthread.php?t=14799&highlight=Gegenstand

http://www.malinois-forum.de/forum/showthread.php?t=14118&highlight=Gegenstand

http://www.malinois-forum.de/forum/showthread.php?t=11541&highlight=Gegenstand

http://www.malinois-forum.de/forum/showthread.php?t=10315&highlight=Gegenstand

P.S.: Wie das mit den Hyperlinks funzt, habe ich wieder vergessen und ich war jetzt zu faul, nochmal nachzuschauen! ;)

Fuzzi
08.01.2007, 13:02
Bei VPG und IPO muss der Hund ihn lediglich verweisen und brauch den Gegenstand nicht zu bringen.

stimmt nur bedingt. Der Hund kann Verweisen oder aufnehmen. Dabei kann er stehenbleiben, sich setzten oder auch zum HF kommen. Bringt der Hund, darf der HF ihm aber nicht entgegengehen.

Gruß Iris

Dine
08.01.2007, 13:16
Hallo Iris!

Hatte ich auch in der PO gelesen, nur die ist von 2004, und ich wusste nicht, ob da mal wieder was geändert wurde. :D
Verweisen geht aber immer noch im Stehe, Sitzen oder Liegen, oder?

stoeri
08.01.2007, 17:05
Hallo Freunde

unter Gegenstandssuche glaube ich habe ich mich falsch ausgedrückt, Ihr meint wohl mit Gegenstandssuche das was auf der Fährte liegt oder?

Ich meine damit, ich verstecke ihm hinter einem Gebüsch oder in der Wiese irgenwas, meinen Handschuh, seinen Ball, den Schlüssel, ein Handy usw und er muß es mir suchen.

Mein Oldi Ricky durfte es mir bringen.

Gaby
08.01.2007, 22:20
@ Stoeri

wenn du es just for fun machst, dann ist es doch egal, oder? Speziell ausgebildete Diensthunde (z.B. Drogen/Sprengstoff) sollen nicht bringen, sondern verweisen/anzeigen...warum sollte klar sein..denke damit ist die Frage beantwortet

Fuzzi
09.01.2007, 00:04
Hallo Iris!

Hatte ich auch in der PO gelesen, nur die ist von 2004, und ich wusste nicht, ob da mal wieder was geändert wurde. :D
Verweisen geht aber immer noch im Stehe, Sitzen oder Liegen, oder?

ja!

mußnochschreiben - Textzukurz...:laecheln:

Dine
09.01.2007, 09:35
Aber by the way:

Gibt es hier zumindest jemanden, der seine Hunde beim Fährten die Gegenstände, wie es in der PO zugelassen ist, bringen läst?

Wauzerschnauz
25.03.2007, 18:54
.... hüstel....
also ich gestehe hier jetzt mal so ganz geheim und nicht öffentlich....
seit 2006 machen wir Fährte und mein Wauz hat bis jetzt immer noch nicht verstanden, was das mit den Gegenständen soll (soll eigentlich wie alle anderen Hunde auch "Platz" machen).....
also habe ich letzte Woche beschlossen, ich sage einfach ein neues Kommando (was mein Wauz von einer anderen Übung her kennt) und geh mal mit ihr auf die Fährte. Kurz gesagt, der Wauz suchte zehn Meter vor mir die Fährte ab und hat mir ohne Hilfestellung alle Gegenstände mit Vorsitz gebracht! Habe das Ganze jetzt noch drei Mal wiederholt mit dem selben Ergebnis: Wauz bring alle Gegenstände ohne Hilfe im Vorsitz.

Heute haben wir es unserem Ausbilder gestanden und gezeigt, der ist natürlich nicht wirklich begeistert.....

Werde die Gegenstandsgeschichte jetzt erstmal wieder ruhen lassen und ohne Gegenstände fährten, um die Gegenstandsarbeit getrennt neu aufzubauen (allerdings weiss ich noch nicht so recht wie....)

Sennas Zicke
16.04.2007, 08:46
ich lass sie mir bringen. nach endloser quälerei hab ich das mit dem verweisen bei der hündin aufgegeben:p

Thor71
19.04.2007, 23:36
Bei der Polizei NI heißt die von dir angesprochene Suche "Verlorenensuche". Gegenstände müssen ohne zu berühren oder aufnehmen verwiesen werden (Spurenerhalt). Verweisen in der Regel durch ablegen, aber auch durch Sitz oder Steh und mit Aktivbellen erlaubt. Gegenstände können ein Cent-Stück, aber auch eine Aktentasche sein.
Gruß Andy